Ingenieur- und Sachverständigenbüro Dr.- Ing. Hans-Joachim Fuhlbrügge
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Zertifizierter oder vereidigter Sachverständiger?

Banken- und Immobilienkrise, Änderungen in der Steuergesetzgebung, Novellierungen der Energieeinsparverordnung (EnEV), die ImmoWertV – nur einige Schlagworte die belegen, dass die Immobilienbranche dynamischen Veränderungen unterliegt. Dementsprechend wachsen auch die Anforderungen an die Immobilienbewertung und damit an die Immobiliensachverständigen stetig. Eine kontinuierliche Fortbildung und Aktualisierung des Wissens im Bereich der Immobilienbewertung und darüber hinaus ist daher unerlässlich und wird in meinem Büro seit je her praktiziert.

Die Bezeichnung "Sachverständiger" ist gesetzlich nicht geschützt. Somit darf sich im Prinzip jeder als "Sachverständiger" für einen bestimmten Bereich bezeichnen. Voraussetzung sind jedoch entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten. Sie als Kunde erkennen einen guten Sachverständigen u.a. an einem qualifizierten Fachkundenachweis.

Zertifizierter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien, ZIS Sprengnetter Zert (WG) - Zertifikats-Nr. 0804-006

Bereits im Jahr 2000 habe ich ein zweijähriges Nebenstudium mit Abschluss zum "Sachverständigen WF für Immobilienbewertung" an der WertermittlungsForum Akademie in Sinzig erfolgreich abgeschlossen. Im Jahr 2009 folgte dann die Personenzertifizierung nach internationaler Norm DIN EN ISO/IEC 17024 bei der Sprengnetter Zertifizierung GmbH. Damit wurde u.a. die Qualifikation für die Bewertung größerer Gewerbeimmobilien (z.B. Grundstücke mit Lager- und Produktionsgebäuden, Geschäftshäusern, Büro- und Praxisgebäuden, etc.) durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle nachgewiesen. Weiterhin wurde der Nachweis erbracht, dass die Anforderungen, die an gerichtliche Sachverständige im Rahmen forensischer Tätigkeiten zu stellen sind (z.B. im Rahmen der Zwangsversteigerung, Ehescheidung oder Erbauseinandersetzung), sowie bei steuerlichen Bewertungsanlässen erfüllt werden.

Mit der Zertifizierung ist eine ständige Überwachung und Qualitätskontrolle nach strengen Regeln durch die Zertifizierungsstelle verbunden. Die Sprengnetter Zertifizierung GmbH ist dabei eine der wenigen in Deutschland akkreditierten Zertifizierungsgesellschaften im Bereich der Immobilienbewertung.

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

Die öffentliche Bestellung als vereidigter Sachverständiger ist in Europa eine Besonderheit. Denn diese Art der Qualifikation gibt es nur in Deutschland und Österreich. Dabei wird die besondere persönliche Eignung und Sachkunde durch eine staatliche oder halbstaatliche Stelle festgestellt und zuerkannt (bei der Zertifizierung wird das von einer akkreditierten privaten Organisation vorgenommen).

Die öffentliche Bestellung als vereidigter Sachverständiger ist gesetzlich in § 36 GewO geregelt. Die entsprechenden Anforderungen sind derzeit in Sachverständigenordnungen festgelegt, die sich an der Muster-Sachverständigenordnung des DIHK orientieren. Die öffentliche Bestellung als vereidigter Sachverständiger wird dabei länderspezifisch von den Industrie- und Handelskammern (IHK), Archtitektenkammern (z.B. AK NRW) oder Ingenieurkammern (z.B. IKBau NRW) durchgeführt.

Zertifizierter oder öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger: Wer ist für Sie der bessere Partner?

Natürlich ich, werden die meisten jetzt behaupten. Sachlich betrachtet sind die Anforderungen an die Person des Sachverständigen und die fachliche Kompetenz jedoch mittlerweile mehr oder weniger gleichwertig. Letztendlich entscheidet daher die Marktkompetenz des Sachverständigen und die Professionalität im Umgang mit Ihnen als Kunden und dem Gegenstand der Beauftragung darüber, ob Sie den verfolgten Zweck erreichen können oder nicht. Beide sind dabei verpflichtet, ein Gutachten stets unparteiisch und ohne eigenes Interesse am Ergebnis sowie nach bestem Wissen und Gewissen zu erstatten.

Für Sie als Kunden kommt es daher eher darauf an, für welchen Zweck Sie einen Sachverständigen beauftragen wollen und ob Sie Vertrauen zu ihm entwickeln können. Anbei einige Tipps, worauf Sie bei der Auswahl Ihres Sachverständigen achten sollten:

  • Tritt Ihnen dieser im Vorfeld der Beauftragung eines Gutachtens kompetent gegenüber und hinterfragt er den Zweck seiner Beauftragung?
  • Geht er auf Ihre Bedürfnisse ein oder will er den Auftrag um jeden Preis?
  • Basiert sein Fachwissen auf einem Studium und fundierter fachlicher Ausbildung oder wurde ein "Zertifikat" in einem Wochenendlehrgang erworben?
  • Wann hat er zuletzt an einer Fortbildung teilgenommen?
  • Kann der Sachverständige seine örtliche Marktkompetenz glaubhaft vermittelt?
  • Oder wie sieht es mit Referenzen aus: erkundigen Sie sich doch mal bei örtlichen Gerichten, Sparkassen, ihrem Steuerberater oder Rechtsanwalt nach deren Erfahrungen.

Können diese Fragen für Sie zufriedenstellend beantwortet werden, dann können Sie sicherlich auch mit einem guten Gefühl beauftragen.

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