Wertermittlung sachgerecht und aktuell
Profitieren aus Sie von unserer Marktkenntnis und langjährigen Erfahrung bei Gutachten für unbebaute und bebaute Grundstücke:
- Ein- und Zweifamilienhäuser
- Wohnungseigentum (Eigentumswohnungen) und Teileigentum
- reine und gemischt genutzte Mehrfamilienhäuser
- Wohn- und Geschäftshäuser
- Gewerbeimmobilien (Lager, Werkstatt, Produktion, Einzelhandel, Gastronomie)
- Sonderimmobilien (Hotel, Pflege, Logistik, Energie)
Gerne sind wir Ihnen auch mit einer mündlichen Auskunft oder schriftlichen Stellungnahme behilflich.
Zur Ermittlung von Markwert / Verkehrswert werden die klassischen Bewertungsverfahren der WertV (Vergleichs-, Ertrags- und Sachwertverfahren) herangezogen. Daran hat sich auch durch die ImmoWertV nichts geändert, die zum 01.07.2010 die WertV abgelöst hat.
Je nach Anlass und Zweck der Beauftragung können zudem weitere Wertermittlungsverfahren zur Anwendung kommen, wie z.B. das Discounted-Cash-Flow-Verfahren (DCF) oder das Residualverfahren. Eine Variante des DCF-Verfahrens wurde für die Marktwertermittlung in die ImmoWertV aufgenommen. Die eigentliche Stärke des DCF-Verfahrens liegt dabei weiterhin in der transparenten Darstellung der jährlichen Zahlungsströme, der Rendite-/Risikoabschätzung bei der Investitionsentscheidung und der Lenkungsfunktion während des Betriebes einer Renditeimmobilie.
Zur Finanzierung Ihrer Immobilie stellt Ihnen ein Kreditinstitut Geld zur Verfügung. Dabei werden durch eine Beleihungswertermittlung u.a. die Risiken für Kreditnehmer und Kreditgeber minimiert. Beleihungswertermittlungen können nach BelWertV oder den individuellen internen Vorgaben der Sparkassen und Banken vorgenommen werden. Zur Absicherung des Beleihungswertes und zur Minderung des Kreditrisikos wird eine Marktwertermittlung - wenn nicht bereits obligatorisch - von uns zumindest überschlägig zusätzlich durchgeführt. Optional bieten wir z.B. auch eine VÖB-Immobilienanalyse an.
Grundstücksbewertung und Gebäudebewertung
Gegenstand einer Immobilienbewertung sind entweder bebaute oder unbebaute Grundstücke. Häufig tauchen in diesem Zusammenhang die Begriffe Grundstücksbewertung und Gebäudebewertung auf. Diese Begriffe werden für Sie nachstehend näher erläutert.
Weiteres zur Immobilienschätzung finden Sie hier.


