Ingenieur- und Sachverständigenbüro Dr.- Ing. Hans-Joachim Fuhlbrügge
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Wertermittlung sachgerecht und aktuell

Profitieren aus Sie von unserer Marktkenntnis und langjährigen Erfahrung bei Gutachten für unbebaute und bebaute Grundstücke:

  • Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Wohnungseigentum (Eigentumswohnungen) und Teileigentum
  • reine und gemischt genutzte Mehrfamilienhäuser
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Gewerbeimmobilien (Lager, Werkstatt, Produktion, Einzelhandel, Gastronomie)
  • Sonderimmobilien (Hotel, Pflege, Logistik, Energie)

Gerne sind wir Ihnen auch mit einer mündlichen Auskunft oder schriftlichen Stellungnahme behilflich.

Zur Ermittlung von Markwert / Verkehrswert werden die klassischen Bewertungsverfahren der WertV (Vergleichs-, Ertrags- und Sachwertverfahren) herangezogen. Daran hat sich auch durch die ImmoWertV nichts geändert, die zum 01.07.2010 die WertV abgelöst hat.

Je nach Anlass und Zweck der Beauftragung können zudem weitere Wertermittlungsverfahren zur Anwendung kommen, wie z.B. das Discounted-Cash-Flow-Verfahren (DCF) oder das Residualverfahren. Eine Variante des DCF-Verfahrens wurde für die Marktwertermittlung in die ImmoWertV aufgenommen. Die eigentliche Stärke des DCF-Verfahrens liegt dabei weiterhin in der transparenten Darstellung der jährlichen Zahlungsströme, der Rendite-/Risikoabschätzung bei der Investitionsentscheidung und der Lenkungsfunktion während des Betriebes einer Renditeimmobilie.

Zur Finanzierung Ihrer Immobilie stellt Ihnen ein Kreditinstitut Geld zur Verfügung. Dabei werden durch eine Beleihungswertermittlung u.a. die Risiken für Kreditnehmer und Kreditgeber minimiert. Beleihungswertermittlungen können nach BelWertV oder den individuellen internen Vorgaben der Sparkassen und Banken vorgenommen werden. Zur Absicherung des Beleihungswertes und zur Minderung des Kreditrisikos wird eine Marktwertermittlung - wenn nicht bereits obligatorisch - von uns zumindest überschlägig zusätzlich durchgeführt. Optional bieten wir z.B. auch eine VÖB-Immobilienanalyse an.

Grundstücksbewertung und Gebäudebewertung

Gegenstand einer Immobilienbewertung sind entweder bebaute oder unbebaute Grundstücke. Häufig tauchen in diesem Zusammenhang die Begriffe Grundstücksbewertung und Gebäudebewertung auf. Diese Begriffe werden für Sie nachstehend näher erläutert.

Ein Grundstück wird im eigentumsrechtlichen Sinn dadurch gebildet, dass ein oder mehrere Flurstücke im Bestandverzeichnis des Grundbuches unter einer laufenden Nummer gebucht sind. Im Prinzip kann der Begriff Grundstücksbewertung somit sowohl für reine unbebaute als auch für bebaute Grundstücke gelten. Im wirtschaftlichen Sinne einer Grundstücksbewertung können aber auch mehrere Grundstücke eine wirtschaftliche Einheit bilden und Gegenstand einer Wertermittlung sein. Darüber hinaus wird der Begriff Grundstücksbewertung auch schon mal (fälschlicher Weise) gleichbedeutend mit der Bodenwertermittlung als Teil der klassischen Wertermittlungsverfahren verwendet.

Gebäude sind bei der Verkehrswert- und Beleihungswertermittlung in der Regel als feste Bestandteile eines Grundstücks anzusehen. Eine vom Grund und Boden getrennte Gebäudebewertung findet dabei im Grunde nur im Rahmen der Sachwertermittlung statt. Dabei setzt sich der vorläufige Sachwert im Regelfall aus dem Wert des (fiktiv) unbebauten Grundstücks, dem Sachwert der Außenanlagen und dem Gebäudesachwert als Ergebnis der Gebäudebewertung zusammen. Die Summe führt nach Marktanpassung mittels Sachwertfaktor zum Marktwert des bebauten Grundstücks.

Im Ertragswertverfahren wird eine isolierte Gebäudebewertung bei Markt- oder Beleihungswertermittlungen nicht durchgeführt. Insbesondere bei steuerlichen Anlässen, z.B. zur Kaufpreisaufteilung, führt das in der geübten Praxis der Finanzverwaltungen daher oftmals zum Streit mit dem Steuerpflichtigen. Gerne sind wir Ihnen bei der Grundstücksbewertung oder Gebäudebewertung behilflich. In einem unverbindlichen Telefonat können wir gerne näheres besprechen.

Weiteres zur Immobilienschätzung finden Sie hier.

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